Naturland Betriebe müssen ganz auf Öko umgestellt werden. Das gilt sowohl für den Pflanzenbau als auch für die Tierhaltung. |
Teilbetriebsumstellungen sind möglich. Einheiten des Betriebes können konventionell bewirtschaftet werden. Kunstdünger und Pestizide sind damit vor Ort. So wird die Kontrolle deutlich erschwert. |
Vom ersten Tag der Umstellung an sind gentechnisch veränderte Futtermittel, Saaten, Tiere und Verarbeitungszutaten verboten. |
Mit Hilfe von Gentechnik veränderte Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfen können von staatlicher Seite erlaubt werden, sofern sie nicht in Bio-Qualität erhältlich sind. |
Naturland Betriebe sind durch ein Hofschild gekennzeichnet. Neben den offiziellen Öko-Kontrollen gibt es also auch eine "Sozialkontrolle" durch Nachbarn und Kunden. |
Keine Regelung |
Naturland Betriebe müssen auch Sozialrichtlinien einhalten, die u. a. den sozialen Umgang mit den Mitarbeitern regeln, Kinderarbeit ausschließen und Gleichstellung fordern. |
Keine Regelung |
Alle Naturland Richtlinien gelten für nationale und internationale Mitgliedsbetriebe gleichermaßen. |
In EU- und Nicht-EU-Ländern können unterschiedliche Standards und Qualitätsansprüche gelten (Die EU-Bio-Verordnung kann Ausnahmen bei Anbau- und Verarbeitungsverfahren erlauben. Außerdem müssen importierte Bio-Produkte nicht mehr unbedingt nach den EU-Vorgaben hergestellt oder verarbeitet werden, sondern nach „entsprechenden“ Kriterien). |
Regelungen zur nachhaltigen Wassernutzung in Regionen mit knappen Wasserressourcen (z. B. Erstellung eines Wassermanagementplans, Einsatz effizienter und wassersparender Bewässerungssysteme etc.) |
Keine Regelung |