Richtlinienvergleich Tabelle

Naturland Öko

EU Bio

Naturland Betriebe müssen ganz auf Öko umgestellt werden. Das gilt sowohl für den Pflanzenbau als auch für die Tierhaltung. Teilbetriebsumstellungen sind möglich. Einheiten des Betriebes können konventionell bewirtschaftet werden. Kunstdünger und Pestizide sind damit vor Ort. So wird die Kontrolle deutlich erschwert.
Vom ersten Tag der Umstellung an sind gentechnisch veränderte Futtermittel, Saaten, Tiere und Verarbeitungszutaten verboten. Mit Hilfe von Gentechnik veränderte Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfen können von staatlicher Seite erlaubt werden, sofern sie nicht in Bio-Qualität erhältlich sind.
Naturland Betriebe sind durch ein Hofschild gekennzeichnet. Neben den offiziellen Öko-Kontrollen gibt es also auch eine "Sozialkontrolle" durch Nachbarn und Kunden. Keine Regelung
Naturland Betriebe müssen auch Sozialrichtlinien einhalten, die u. a. den sozialen Umgang mit den Mitarbeitern regeln, Kinderarbeit ausschließen und Gleichstellung fordern. Keine Regelung
Alle Naturland Richtlinien gelten für nationale und internationale Mitgliedsbetriebe gleichermaßen. In EU- und Nicht-EU-Ländern können unterschiedliche Standards und Qualitätsansprüche gelten (Die EU-Bio-Verordnung kann Ausnahmen bei Anbau- und Verarbeitungsverfahren erlauben. Außerdem müssen importierte Bio-Produkte nicht mehr unbedingt nach den EU-Vorgaben hergestellt oder verarbeitet werden, sondern nach „entsprechenden“ Kriterien).
Regelungen zur nachhaltigen Wassernutzung in Regionen mit knappen Wasserressourcen (z. B. Erstellung eines Wassermanagementplans, Einsatz effizienter und wassersparender Bewässerungssysteme etc.) Keine Regelung