München, den 29.07.2024
(c) Christoph Assmann
München – Die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) ist im Oktober 23 in Kraft getreteten. Karin Romeder und das Naturland Gastro-Team beantworten 3 Fragen zur Bio-Gastronomie im Hinblick auf die neue Bio-AHVV und erklären, wie Bio-Gastronomen von der neuen Verordnung profitieren können.
1) Wie unterstützt mich das Naturland Gastro-Team im Hinblick auf die neue Bio-AHVV?
Ein umfassendes Erstgespräch bildet die Grundlage für die Umstellung auf Bio. Unsere individuell zugeschnittene Beratung unterstützt unsere Gastro-Markenpartner bei der Einführung bzw. bei der Erhöhung des Anteils an Bio-Lebensmittel. Das starke Naturland-Netzwerk an Großhändlern, Naturland-zertifizierten Verarbeitern, Direktvermarktern und Biospitzenköchen fördert den stetigen Ausbau an Bio-Produkten in Naturland-Qualität.
2) Wie sieht Karin Romeder die optionale Auslobung in Gold, Silber und Bronze?
Das neue System gibt Gästen eine rasche Orientierung. Die Einteilung in Gold, Silber und Bronze ist für Verbraucher:innen vergleichbar mit einem Medaillenspiegel, der leicht verständlich und gelernt ist. Daher ist die optionale Auslobung eine tolle Möglichkeit, um Bio-Lebensmittel in der AHV sichtbarer zu machen.
3) Wie helfen Leitfäden bei der Erhöhung des Bio-Anteils im Betrieb?
Als Beispiel eines Leitfadens für die Umstellung auf Bio im Gastronomie-Betrieb schlagen wir gerne den digitalen Leitfaden „Mehr Bio mit Zertifikat in der AHV“ vor. Er bildet die Basis für den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der AHV. So zeigt der Leitfaden, welche Anforderungen für die Kennzeichnung von Bio-Zutaten gelten und veranschaulicht u.a., wie der Bio-Anteil auf Speisekarten, Websites und anderem Material kommuniziert werden kann. Hier gibt es den Leitfaden.