Seit Inkrafttreten der neuen EU-Öko-VO ist bundesweit bei der Eiervermarktung eine Wartezeit von 48 h nach der Verabreichung von chemisch-synthetischen allopathischen Mitteln vorgeschrieben. Aus diesem Grund müssen wir über die Handhabung einer Entwurmung sprechen.
Die Veranstaltung hat zum Ziel eine Vernetzung und Reflexion des bisherigen Wissens zu schaffen und eine Empfehlung für zukünftige Überarbeitungen der EU-VO zu erarbeiten, um gleichermaßen die Erwartung der Verbraucher und das Tierwohl im Blick zu haben.
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