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Kontrolle und Zertifizierung

Qualität

Kontrolle & Zertifizierung

Die Sicherstellung der Naturland Qualität auf unseren Betrieben und bei der Zertifizierung von unseren Produkten hat für uns höchste Priorität. Dabei setzen wir auf unterschiedliche Instrumente der Qualitätssicherung auf allen Ebenen des Anerkennungsprozesses.

Kompetente Kontrollen

Unsere Erzeuger und Verarbeiter verpflichten sich, die Naturland Richtlinien jederzeit einzuhalten. Sie werden regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, durch unabhängige externe, kompetente und staatlich zugelassene Kontrollstellen überprüft. Neben diesen angekündigten Inspektionen finden darüber hinaus auch unangemeldete und risikoorientierte Stichprobenkontrollen statt.

Naturland arbeitet in Deutschland vorwiegend mit folgenden renommierten Kontrollstellen zusammen:

  • Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH GfRS
  • Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH
  • Lacon GmbH
  • ÖkoP-Zertifizierungs GmbH
  • QAL GmbH - Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft

Weltweit arbeiten wir mit über 60 anerkannten Kontrollstellen zusammen.

Naturland stellt den Kontrollstellen jährlich die aktuellen Kontrolldokumente zur Verfügung und entwickelt für komplexe Bereiche wie z. B. die Kontrolle von Erzeugergruppen, Tierwohl oder Naturland Sozialrichtlinien spezielle Leitfäden zur Umsetzung der Kontrolle.

Die regelmäßige Schulung aller Inspektor:innen der Kontrollstellen durch uns stellt die kompetente Durchführung der Naturland Kontrollen sicher.

Schulung von Inspektor:innen der Kontrollstellen

Die Kontrollen auf unseren Betrieben werden weltweit von unabhängigen, akkreditierten Kontrollstellen durchgeführt. Unsere Qualitätssicherung stellt sicher, dass die zuständigen Inspektor:innen regelmäßig und bestmöglich geschult werden. Dabei werden detailliert alle Naturland Anforderungen zur Kontrolle vermittelt, die Checklisten vorgestellt und erläutert, und es wird auf Neuerungen der Richtlinien und geplante Schwerpunkte der folgenden Jahreskontrolle hingewiesen.

Die Schulungen werden in verschiedenen Formaten angeboten: Bei jährlichen Präsenzveranstaltungen, über Online Module und Webinare, individuell am Telefon, sowie in Praxisübungen am Betrieb. Wir legen speziellen Wert auf detaillierte Schulungsunterlagen, die jederzeit online für Inspektoren weltweit verfügbar sind.

Nach erfolgreich absolvierter Schulung erhält jede Inspektor:in ein Schulungszertifikat, das dazu qualifiziert, Naturland Betriebe zu kontrollieren. Das Schulungszertifikat muss in regelmäßigen Abständen neu erworben werden, um die Kompetenz der Inspektor:in kontinuierlich sicherzustellen. Die Ergebnisse der Kontrollen werden in Inspektionsberichten schriftlich festgehalten und von den Kontrollstellen an uns weitergeleitet.

Inspektorenschulung in Gräfelfing durch Naturland Mitarbeiter. ©Naturland

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Die Naturland Anerkennungskommission

Die Zertifizierungsentscheidung und damit auch die Entscheidung darüber, ob ein Landwirt oder Unternehmen berechtigt ist, seine Produkte mit dem Hinweis auf Naturland zu verkaufen, trifft unsere Anerkennungskommission. Sie ist gemäß unserer Satzung ein unabhängiges Gremium und setzt sich aus bis zu 20 gewählten Mitgliedern aus unterschiedlichen Bereichen wie z. B. Wissenschaft und Forschung, Erzeugung, Verarbeitung und Verbraucherschutz zusammen. Dadurch sollen neben dem erforderlichen Fachwissen zu Öko-Landbau und -Verarbeitung verschiedene fachliche und gesellschaftliche Bereiche repräsentiert werden. So sind an der Zertifizierungsentscheidung alle maßgeblichen Interessensgruppen von Naturland beteiligt.

Zertifizierung und Anerkennung

Entscheidungsgrundlage für die Anerkennungskommission bilden jeweils die Ergebnisse des Inspektionsberichts. Die Inspektionsberichte werden sorgfältig geprüft und die Kontrollergebnisse ausgewertet. Bei Richtlinienverstößen werden gemäß dem Naturland Sanktionskatalog Sanktionen ausgesprochen. Diese reichen von Hinweisen über Abmahnungen und bei schwerwiegenden Verstößen auch bis hin zum Zeichenentzug und dem Ausschluss des Betriebes. Unsere Betriebe erhalten jährlich ein neues Naturland Zertifikat. Eine Naturland Zertifizierung ist generell mit und ohne Mitgliedschaft im Naturland e. V. möglich.

Verarbeitungsunternehmen, die von Naturland zertifizierte Rohstoffe verarbeiten und von ihren Zulieferern einen entsprechenden Nachweis über die Naturland Qualität verlangen, erhalten auf Wunsch eine entsprechende Bestätigung von uns.

Eine Übersicht der aktuell zertifizierten Naturland Betriebe erhalten Sie auf unserer Internetseite hier oder auch bei www.bioc.info (nur nationale Betriebe/Partner).

Software für Kontrollstellen und Zertifizierer

Der gesamte Kontroll- und Zertifizierungsablauf von der Stellung eines Antrags, über die Kontrolle bis hin zur Zertifizierung und Ausstellung eines Naturland Zertifikates wird über eine hochmoderne Softwareplattform (Intact Platform) abgewickelt, um jederzeit die Nachvollziehbarkeit aller Prozesse und die Sicherheit aller Daten und Informationen zu gewährleisten.

So können wir den kompletten Kontroll- und Zertifizierungsablauf zeitnah, transparent und durchgängig elektronisch erfassen. Die Ergebnisse der Kontrollen bei Landwirt:innen und Verarbeitern werden digital erfasst. Die Durchlaufzeit eines Kontrollprozesses kann so verkürzt und notwendige Maßnahmen bei Verstößen schnell über alle Stufen eingeleitet werden. Die Qualitätssicherung wird dadurch effizienter gestaltet - ein wichtiger Beitrag im Zertifizierungsprozess zu mehr Akzeptanz und Sicherheit auf allen Ebenen.

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QS-Instrumente

Qualität

Oberste Priorität:
Qualitätssicherung

Die Sicherstellung der Umsetzung der Naturland Vorgaben auf unseren Betrieben und bei der Zertifizierung unserer Produkte hat für uns höchste Priorität. Dabei setzen wir auf vielfältige QS-Instrumente auf allen Ebenen des Anerkennungsprozesses. Ziel aller Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist es, immer ein Höchstmaß an Qualität, Transparenz und damit Sicherheit von Naturland Produkten für den Verbraucher zu gewährleisten und jeden Rohstoff in jedem Naturland Produkt bis zum Ursprung rückverfolgbar zu machen. Dabei legen wir insbesondere Wert darauf, bestehende Verfahren regelmäßig zu überprüfen und stetig zu verbessern.

Dies sind unsere wichtigsten Instrumente zur Qualitätssicherung:

Wir kennen unsere Betriebe

Wir prüfen jeden Neubetrieb vor seiner ersten Zertifizierung, ob er alle Naturland Vorgaben einhalten kann. Außerdem finden regelmäßig Besuche auf unseren Betrieben statt - dazu stehen den Landwirt:innen in vielen Ländern auch Ansprechpartner vor Ort zu Verfügung, die zeitnah bei den Betrieben sein können. Wir verpflichten uns, unsere Erzeugerbetriebe hinsichtlich Umsetzung und Einhaltung der Naturland Richtlinien in angemessenem Umfang durch anerkannte Expert:innen sachgemäß beraten zu lassen.

Siehe auch Naturland Richtlinien

Risikoorientierte Kontrollen

Jeder Naturland Betrieb wird mindestens einmal jährlich kontrolliert und dabei die Umsetzung aller Naturland Richtlinien und Vorgaben vor Ort überprüft. Neben der Jahreshauptkontrolle gibt es regelmäßige, unangekündigte Stichprobenkontrollen und betriebsspezifische Kontrollschwerpunkte, die risikoorientiert festgelegt werden.

Siehe auch Kontrolle & Zertifizierung

Kooperation mit Kontrollstellen

Naturland kooperiert mit kompetenten und staatlich zugelassenen Kontrollstellen weltweit. Die beauftragten Kontrollstellen werden regelmäßig geschult und ihre Leistung bewertet. Die Kontrollen erfolgen in enger Abstimmung mit uns.

Moderne Software

Der gesamte Kontroll- und Zertifizierungsablauf von der Stellung eines Antrags, über die Kontrolle bis hin zur Zertifizierung und Ausstellung eines Naturland Zertifikates wird bei uns über hochmoderne Software (Intact Platform) abgewickelt, um jederzeit die Nachvollziebarkeit aller Prozesse und die Sicherheit aller Daten und Informationen zu gewährleisten.

Spezielle Vorgaben für Erzeugergruppen

Für die Kontrolle und Zertifizierung von Erzeugergruppen setzt Naturland eigene, strenge Vorgaben bezüglich Aufbau und interner Kontrolle solcher Gruppen um.

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QS Tierwohl und QS Futtermittel

Sensible Bereiche mit einem höheren Bedarf an Qualitätssicherung wie z. B. die Zulassung von Rohstoffen für Futtermittel und Speisewaren, Umsetzung des Tierwohls, Transport und Schlachtung oder Soziale Verantwortung werden bei uns mit Priorität behandelt und über strenge Verfahren geregelt und umgesetzt.

Grenzwerte und Analytik

Naturland macht an den wichtigen und sinnvollen Stellen Vorgaben zum Umgang mit möglichen Kontaminationen und setzt Grenzwerte. Die Einhaltung von Grenzwerten muss von Betrieben über eine entsprechende Analytik nachgewiesen werden. Darüber hinaus führen wir eigene Analysen bei Verdachtsfällen durch.

Informationen für Betriebe

Wir unterstützen unsere Betriebe mit zusätzlichen Informationen bei der korrekten Umsetzung der Naturland Vorgaben. So gibt es z. B. eine Naturland Betriebsmittelliste, die unsere Betriebe bequem über den u.g. Link jederzeit online einsehen können. Sie enthält konkrete Produkte aus den Bereichen Düngung, Pflanzenschutz und -stärkung, Reinigung und Desinfektion sowie Futtermittel, damit ausschließlich zugelassene Betriebsmittel eingesetzt werden.

Über das Onlineportal www.betriebsmittelliste.de kann über das Setzen des Filters "Naturland" hinsichtlich der für die Naturland Betriebe einsetzbaren Betriebsmittel (Naturland Betriebsmittelliste) selektiert werden.

Interne Überprüfung

Wir legen alle Verfahren schriftlich in unserem Naturland Qualitätsmanagment Handbuch fest. Die Umsetzung der internen Verfahren wird regelmäßig über Audits geprüft und die Verfahren werden mit Fachleuten kontinuiertlich weiterentwickelt.

Weiterentwicklung von Verfahren

Naturland ist immer aktiv im Austausch mit unterschiedlichsten Verbänden und Organisationen mit dem Ziel Vorgaben und Abläufe zu vereinheitlichen, weiter zu entwickeln und zu verbessern, z. B. in den Bereichen Tierwohl, Transport und Schlachtung, Rückverfolgbarkeit etc.

Eine Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit ist die Website www.bio-mit-gesicht.de. Sie ist ein Service für Bio-Kunden, entwickelt von Naturland e.V., Naturland Marktgesellschaft, Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und dem Handelsunternehmen „tegut...“. Durch ein zuverlässiges System erfährt der Käufer über das Internet, wo, von wem und wie das erworbene Bio-Produkt angebaut und verarbeitet wurde.

Naturland Richtlinien

Wir erarbeiten unsere eigenen Richtlinien und entwickeln diese fortlaufend weiter. Die Anforderungen liegen dabei über den gesetzlichen Mindestanforderungen der EU-Öko-Verordnung und decken auch Bereiche ab, die dort nicht geregelt sind, wie z. B. Vorgaben zur sozialen Verantwortung.

Siehe auch Naturland Richtlinien

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© Headerbild: GAS-photo/Shutterstock.com

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Naturland Betrieb werden

Qualität

Bio-Zertifizierung mit Qualitätsanspruch: Naturland Betrieb werden

Die Aufnahme von neuen Betrieben für eine Zertifizierung erfolgt bei Naturland nach einem klar festgelegten Verfahren:

  • Informationsaustausch

    Weitere Informationen Landwirte: siehe Bereich "Erzeuger"
    Weitere Infrmationen Verarbeiter: siehe Bereich "Partner"

    Der Weg zu einer Zusammenarbeit beginnt immer mit dem Austausch von Informationen. Wir informieren interessierte Erzeuger und Verarbeiter gerne und umfassend über die Grundsätze unserer Arbeit, sowie die Voraussetzungen für eine Naturland Zertifizierung. Der Interessent ist im Gegenzug aufgefordert, sich selbst, seine Arbeit und seinen Betrieb vorzustellen.

  • Erst-Evaluierung

    Im nächsten Schritt besucht ein Naturland Mitarbeiter oder beauftragter Sachverständiger den Betrieb, um vor Ort eine Erst-Evaluierung vorzunehmen. So möchten wir einen Eindruck bekommen, um die Voraussetzungen einer Naturland Zertifizierung einzuschätzen und die notwendigen Schritte zur Zertifizierung mit allen beteiligten Personen zu besprechen. Bei Betrieben in Übersee kann der Vor-Ort Besuch auch zeitnah nach Vertragsabschluss gemacht werden.

  • Vertrag

    Sobald Einvernehmen über die künftige Zusammenarbeit besteht, wird die Zusammenarbeit des Betriebs mit Naturland vertraglich festgelegt. Dazu versenden wir einen Erzeugervertrag zur Unterschrift an den Betrieb. Darin verpflichtet sich der Betrieb u. a. zur Einhaltung der Naturland Richtlinien und zu regelmäßigen Kontrollen.

    Die Nutzung des Naturland Zeichens zur Kennzeichnung von Naturland zertifizierten Produkten wird in einem separaten Vertrag mit der Naturland Zeichen GmbH geregelt, dem sogenannten Unterlizenzvertrag. Ohne einen Vertrag mit der Naturland Zeichen GmbH ist es nicht möglich, Produkte mit dem Naturland Zeichen oder einem Hinweis auf Naturland zu vermarkten. Auch für die betriebliche Beratung kann der Betrieb Verträge mit Fachberatungen für Naturland abschließen.

  • Kontrollauftrag und Kontrolle

    Wir geben eine Inspektion durch eine von Naturland anerkannte, unabhängige Kontrollstelle in Auftrag. Bevor der Kontrolltermin festgelegt wird, muss der Betrieb mit der Kontrollstelle in Kontakt treten und einen Kontrollvertrag abschließen. Dieser beinhaltet in der Regel auch die Kontrolle und Zertifizierung nach der EU-Öko-Verordnung.

    Das Ziel der Kontrolle ist eine umfassende Evaluierung des Betriebes inkl. aller Aspekte der Betriebsorganisation, des Anbaus, der Betriebsmittel, Dokumentation, Ernte, Verarbeitung und des Exports. Abhängig von der Größe und der Komplexität des Unternehmens, kann die Kontrolle einen bis mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Kontrollergebnisse werden in Form eines Kontrollberichts schriftlich festgehalten.

  • Zertifizierung

    Der vorliegende Kontrollbericht wird gemeinsam mit den weiteren Unterlagen und Informationen über den Betrieb an unsere Anerkennungskommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann über die Zertifizierung als Naturland Betrieb. Sie entscheidet nach der jährlichen Kontrolle auch über die jährliche Erneuerung der Zertifizierung.

    Das Ergebnis der Kommission wird dem Betrieb in Form eines Zertifizierungsentscheids mitgeteilt. Im Falle von Richtlinienabweichungen kann dieser Entscheid auch Auflagen enthalten, die für eine weitere Zertifizierung zu erfüllen sind. Ist die Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen, stellt Naturland seinem Vertragspartner einen Zertifizierungsentscheid und ein Zertifikat aus, mit denen die allgemeine Anerkennung des Betriebs als Naturland Erzeugerbetrieb bestätigt wird.

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QS Tierwohl

Qualität

Wir schreiben Tierwohl groß

Die Aufgaben der Qualitätssicherung Tierwohl sind sehr vielfältig, denn bei Naturland wird Tierwohl vom ersten bis zum letzten Atemzug der Tiere großgeschrieben.

Umfangreiche Tierwohlvorgaben

Für Naturland Tiere gibt es Regelungen von der Geburt über die Haltung bis zu Transport und Schlachtung. Um die Einhaltung dieser zahlreichen Tierwohlvorgaben sicher zu stellen, werden Kontrollen bei unabhängigen Öko-Kontrollstellen beauftragt. Diese Kontrollen finden mindestens einmal im Jahr bei jedem tierhaltenden Naturland Bauernhof statt – angekündigt und unangekündigt. Sie umfassen u. a. folgende Bereiche: Ernährungs- und Pflegezustand, Tiergesundheit, Tierverluste, Schlachtbefunde, außerdem Futter, Tränken und Zustand der Ställe, Ausläufe und Weiden. Die Tiere werden also genau angeschaut, um zu sehen, wie es ihnen geht. Zusätzlich werden die Haltungsbedingungen kontrolliert.

Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden durch die QS Tierwohl ausgewertet. Wenn dabei etwas auffällt, sind die Tierhalter:innen angehalten, auch gemeinsam mit der Fachberatung für Naturland, die Situation für die Tiere schnellstmöglich zu verbessern. Sollte es sich um deutliche Auffälligkeiten handeln, können wir Sanktionen bis hin zur Kündigung der Mitgliedschaft des Betriebes aussprechen. Jährliche Kontrollen finden außerdem bei jedem mittelständischen und größeren Schlachthof statt.

Schweine und Hühner gemeinsam auf der Weide. ©pixabay.com

Schulungen der Kontrolleur:innen

Eine weitere wichtige Aufgabe der QS Tierwohl ist die theoretische und praktische Schulung der Kontrolleur:innen, denn diese sollen möglichst schnell und zuverlässig erkennen, wenn es Tieren nicht gut geht.

Bei den Schulungen und der Weiterentwicklung des Kontrollsystems arbeitet die QS Tierwohl von Naturland mit drei weiteren Bio-Verbänden zusammen: wir bilden zusammen mit Bioland, Biokreis und GÄA die Arbeitsgemeinschaft Tierwohl.

Die Ergebnisse der Tierwohl-Kontrollen aller vier Verbände werden durch die QS Tierwohl jährlich zusammengefasst und zur Verbesserung der Tierwohlkontrollen analysiert.

Austausch durch Vernetzung

Auch an anderen Stellen ist die QS Tierwohl mit fachkundigen Partner:innen vernetzt: Gemeinsam mit Wissenschaftler:innen werden Forschungsprojekte für mehr Tierwohl in der Landwirtschaft umgesetzt und der Besuch von Kongressen und Tagungen ermöglicht den regelmäßigen Austausch zu aktuellen Fachthemen. Bei wichtigen Tierschutzthemen arbeitet die QS Tierwohl außerdem mit der Tierschutzorganisation PROVIEH zusammen.

Die QS Tierwohl fährt auch selbst auf Bauernhöfe und Schlachtbetriebe, z. B. um sich zusätzlich zu den beauftragten Kontrollen ein Bild zu machen und mit den Naturland Tierhalter:innen in Kontakt zu bleiben. Außerdem besucht die QS Tierwohl auch Stammtische und Stable Schools, um sich dort zu den besonderen Herausforderungen einer tiergerechten Tierhaltung auszutauschen.

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QS Futtermittel

Qualität

Qualitätssicherung bei Futtermitteln

Ziel der Tierernährung ist die bedarfsgerechte Versorgung der Tiere mit Energie, Nähr- und Mineralstoffen, sowie die Förderung von Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit der Tiere. Die Zusammensetzung der Futtermittel unterscheidet sich von Tierart zu Tierart. Dabei spielen außerdem individuelle Faktoren wie z. B. das Alter oder der Ernährungsstand eine wesentliche Rolle.

Das macht die Tierernährung zu einem komplexen Thema. Um eine gute Ausnutzung der Futtermittel zu gewährleisten, müssen diese aus qualitativ hochwertigen Rohwaren hergestellt werden, die rückstandsfrei, gesundheitlich unbedenklich und ernährungsphysiologisch wertvoll sind. Um dies zu gewährleisten bedient sich Naturland einem eigenen Standard der Qualitätssicherung, der über die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung hinausgeht und bereits bei der Herkunft der Rohwarenkomponenten ansetzt.

Bei Naturland bilden selbst erzeugte Futtermittel des landwirtschaftlichen Betriebes die Grundlage der Tierernährung. Mindestens 50 Prozent des Futters müssen vom eigenen Betrieb bzw. aus einer durch Naturland genehmigten Betriebskooperation stammen. Dazu regeln unsere Richtlinien der Erzeugung für jede Tierart spezifische Vorgaben. Darüber hinaus bildet die Verarbeitungsrichtlinie für Futtermittel die Grundlage der Herstellung hochwertiger Futtermittel für unsere zertifizierten Futtermittel Partner.

Alle von uns zertifizierten Futtermühlen finden Sie hier:

Liste Naturland Futtermühlen (Stand 2022)

Sichere Rohwarenbeschaffung

Zugekaufte Futtermittel müssen Naturland zertifiziert sein bzw. den QS-Vorgaben von Naturland entsprechen. Bei ausreichender Verfügbarkeit hinsichtlich Menge und/oder Qualität sind heimische - und möglichst regionale - Herkünfte gegenüber Importfuttermitteln zu bevorzugen. Aufgrund der starken Nachfrage nach Naturland Produkten und der hohen Herausforderung, bestimmte bevorzugte Qualitäten der Rohwaren in ausreichenden Mengen zur Verfügung zu stellen, haben wir Bestimmungen für den Zukauf von EU-Öko-Rohwaren aus nicht originären Naturland Herkünften nationaler und internationaler Öko-Erzeugung entwickelt. Ziel ist es, die Rückverfolgbarkeit dieser EU-Öko-Rohwaren bis auf den Erzeugerbetrieb zu gewährleisten und die Qualität der Erzeugung abzusichern. Wir prüfen also nicht nur die Lieferketten von Lebensmitteln im Detail, sondern setzt diese Prüfung ebenso konsequent beim Einsatz von Futtermitteln um. Denn was zunächst auf dem Futtertisch der Tiere landet, endet schließlich auf dem Teller der Menschen. Dabei kommen verschiedene Qualitätssicherungsmaßnahmen zum Einsatz:

  • Vor-Ort-Kontrollen durch geschulte Kontrollstellen

  • Auswertung von EU-Berichten

  • QS-Besuche durch Naturland Personal

Rückverfolgbarkeit gewährleisten

Nicht originäre Naturland Ware muss vor dem Einsatz vom Betrieb beantragt werden und durchläuft dann eine sogenannte Konformitätsprüfung, die je nach Rohware unterschiedlich ausfallen kann. So stellt die Prüfung von Ölpresskuchen die wohl größte Herausforderung dar. Dieser entsteht bei der Verarbeitung von Ölsaaten zu Pflanzenölen und ist aufgrund des hohen Protein- und Fettgehaltes eine beliebte Futtermittelkomponente.

Angesichts der speziellen Anforderungen an die klimatischen Bedingungen zur optimalen Produktion bestimmter Futtermittelrohstoffe werden diese auch über die Landesgrenzen hinaus zugekauft. Und so kann die Rückverfolgung eines Zukaufs von Futtermittelrohstoffen, einer Ölmühle aus der Nachbarschaft, zur Reise über den Kontinent werden und endet z. B. auf unterschiedlichsten Erzeugerbetrieben in einem Drittland.

Eben diese Lieferketten zu ergründen, kritisch zu prüfen und zu beurteilen und die Verfügbarkeit von bevorzugten Qualitäten von Futtermittelrohstoffen weiter zu entwickeln und zu verbessern ist eine von vielen Aufgaben der QS Futtermittel.

Beispiel: Rückverfolgbarkeit Ölkuchen

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Insekten

Unsere
Richtlinien

Richtlinien: Insekten

Insekten sind eine der wichtigsten Proteinquellen der Zukunft und schonen gleichzeitig andere natürliche Ressourcen. Neben dem direkten menschlichen Verzehr bieten sie insbesondere in der Tierernährung eine wertvolle alternative Proteinquelle und leisten zudem einen wegweisenden Beitrag zu einer nachhaltigen Fütterung. Genau das ist auch das Ziel der Naturland Richtlinie für eine ökologische Insektenzucht.

Naturland Richtlinien Insekten - Fassung 05/2023


Ihr Ansprechpartner

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