Hinweisgebersystem

Die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften ist für Naturland - Verband für ökologischen Landbau e.V. (im Folgenden Naturland e.V.) eine Selbstverständlichkeit. Das gilt sowohl auf lokaler als auch auf nationaler und internationaler Ebene. Verstöße hiergegen sind nicht mit unseren Prinzipien vereinbar.
Der Naturland e.V. hat deshalb ein Hinweisgebersystem eingerichtet, in dem Sie mögliche Gesetzesverstöße in Bezug auf den Naturland e.V. melden können (auf Wunsch auch vollständig anonym).

Wer kann einen Hinweis abgeben?

Das Hinweisgebersystem steht allen Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner:innen, Verbraucher:innen und sonstigen Dritten offen, um Hinweise auf konkrete oder mögliche Rechtsverstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (z.B. Korruption, Betrug, Diskriminierung, Mobbing, Verletzung von Menschenrechten, Verstöße gegen das Kartellrecht) abzugeben.
Wir möchten Mitarbeiter:innen und Externe dazu ermutigen uns im Verdachtsfall auf Rechtsverstöße und Fehlverhalten hinzuweisen. Risiken können dadurch frühzeitig erkannt, adressiert und im Bedarfsfall entsprechend Abhilfe geleistet werden.

Wichtig:

Beschwerden von Verbraucher:innen, zum Beispiel über die Qualität Naturland zertifizierter Produkte oder über Naturland zertifizierte Mitgliedsbetriebe, gelten nicht als Verstöße gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz. Bitte wenden Sie sich hierzu, wie auch bei allgemeinen Fragen, an die Zentrale des Naturland e.V. (Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing; Tel.: +49 (0)89 898082-0; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).
Für Datenschutzfragen oder die Meldung von Datenschutzverstößen wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten (Kleinhaderner Weg 1, 82166 Gräfelfing; Tel.: +49 (0)89 898082-0; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).
Bitte beachten Sie als Mitarbeiter:in des Naturland e.V., dass das Hinweisgebersystem nicht für zwischenmenschliche Konflikte mit Führungskräften oder Kolleg:innen genutzt werden soll. Wenden Sie sich in solchen Fällen an die Personalabteilung oder an den Betriebsrat.

Vertraulichkeit

Die Identität von Hinweisgeber:innen unterliegt der Vertraulichkeit und ist im Fall von nicht anonymen Meldungen nur der Meldestelle bekannt. Hinweisgeber:innen unterliegen zudem einem umfassenden gesetzlichen Schutz, so dass sie keine Vergeltungsmaßnahmen oder nachteilige Folgen aufgrund ihrer Meldung zu erwarten haben. Insbesondere haben unsere Mitarbeiter:innen, die eine Meldung erstatten, keine Nachteile im beruflichen Zusammenhang zu befürchten.
Möglichkeiten einen Hinweis abzugeben
Für die Meldung von Hinweisen auf konkrete oder mögliche Rechtsverstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz stehen Ihnen die folgenden Meldewege zur Verfügung:

Online-Meldesystem:

Über unser Online-Meldesystem können Sie jederzeit besonders einfach Rechtsverstöße vertraulich und in verschiedenen Sprachen an uns melden. Sie können dabei selbst entscheiden, ob Sie sich anonym oder namentlich melden möchten.
Sollte die gewünschte Sprache im Online-Meldesystem nicht verfügbar sein, dann wählen Sie bitte die Sprachen Deutsch oder Englisch und füllen das Formular in der von Ihnen bevorzugten Sprache aus. Das Online-Meldesystem ermöglicht eine reibungslose und datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgeber:innen und dem zuständigen Compliance Management des Naturland e.V.

Ihren Hinweis können Sie hier abgeben:

Hinweisgebersystem

Nachdem Sie eine Meldung einreichen, erhalten Sie individuelle Zugangsdaten für den Postkasten zu Ihrem Fall. Bitte notieren Sie sich die Zugangsdaten und bewahren diese sicher auf. Mit den Zugangsdaten können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung über das Online-Meldesystem (mit Link hinterlegt) jederzeit nachverfolgen und bei Bedarf weitere Informationen hinzufügen. Falls sich im Laufe der Prüfung Ihres Falles weitere Fragen ergeben, besteht über das Online-Meldesystem die Möglichkeit uns vertraulich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte verfolgen Sie daher den Status Ihrer Meldung.

Zur Abgabe von Hinweisen empfehlen wir Ihnen dringend die Nutzung unseres Online-Meldesystems. Falls Sie Hinweise ohne die Nutzung des Online-Meldesystems abgeben möchten, können Sie darüber hinaus die folgenden Meldewege nutzen:

E-Mail:

Sie können eine E-Mail an das Compliance Management des Naturland e.V. (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) schicken.

Post:

Falls Sie uns ihren Hinweis bzw. Ihr Anliegen lieber per Brief übermitteln möchten, adressieren Sie den Umschlag bitte an die folgende Postanschrift:
Compliance Management
Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V.
Kleinhaderner Weg 1
82166 Gräfelfing

Persönlich:

Falls Sie Ihren Hinweis bzw. Ihr Anliegen gerne in einem persönlichen Gespräch mit dem Compliance Management besprechen möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Datenschutz:

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hinweis bzw. Ihr Anliegen anonym abzugeben. Falls Sie sich dazu entscheiden Ihre personenbezogenen Daten freiwillig zur Verfügung zu stellen und damit einen nicht anonymen Hinweis zu geben, verarbeiten wir Ihre Informationen zweckgebunden allein zur Bearbeitung Ihres Hinweises auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. c, f, DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz sowie zu den Ihnen zustehenden Rechten finden Sie hier.

Ablauf nach Meldung eines Hinweises:

Jeder Hinweis bzw. jede Meldung wird sorgfältig durch den Compliance Manager geprüft. Falls konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß vorliegen, leitet der Compliance Manager eine weitergehende Untersuchung ein, bei der bei Bedarf weitere, für die Aufklärung erforderliche Stellen eingebunden werden können. Falls die Untersuchung zum Ergebnis kommt, dass tatsächlich ein Rechtsverstoß stattgefunden hat, so werden geeignete Maßnahmen zur Sanktionierung ergriffen. Als Hinweisgeber:in erhalten Sie nach spätestens 3 Monaten eine Rückmeldung, ob und welche Maßnahmen in dem von Ihnen gemeldeten Fall ergriffen wurden oder ob das Verfahren eingestellt wurde.
Es erfolgt eine Dokumentation der Meldungen im Online-Meldesystem und die Löschung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Löschfristen. Diese betragen für Hinweise gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz 3 Jahr nach Abschluss des Verfahrens.