Hier finden Sie eine umfassende Anzahl an Anträgen und Listen, die Sie als Erzeugerbetrieb für den administrativen Bereich benötigen. Nutzen Sie den Telefonservice der Naturland Geschäftsstelle Hohenkammer und rufen Sie uns unter +49 (0)8137-63729-11 an, falls ein benötigtes Dokument hier nicht zum Download bereit steht.
Laut Art. 28 (1) der EU-Öko-Verordnung 2018/848 müssen Öko-Betriebe ein Vorsorgekonzept erstellen und dokumentieren, welches bei der jährlichen Betriebs-Kontrolle überprüft wird. Mit Hilfe des Vorsorgekonzepts sollen Landwirt:innen Kontaminations- und Vermischungsrisiken durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe finden und möglichst vermeiden. Das ist wichtig, um bei Fällen von Rückständen/ Kontaminationen nachzuweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden. So kann die Aberkennung von Bio-Produkten wegen fehlender Vorsorgemaßnahmen und mögliche Regressforderungen vermieden werden.
In Zusammenarbeit mit dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und dem Bundesverband der Öko-Kontrollstellen (BVK) wurde dazu eine Checkliste erarbeitet.
Das sorgfältige Ausfüllen der Checkliste und der Maßnahmen in Ihrem Betrieb sind das geforderte Vorsorgekonzept.
Hier können Sie die Vermarktungsdaten für das Jahr 2021 erfassen. Dazu benötigen Sie Ihre Naturland Betriebsnummer und Ihr persönliches Passwort. Weitere Informationen finden Sie, wenn Sie dem Link folgen.