Qualität

Bio-Zertifizierung mit Qualitätsanspruch: Naturland Betrieb werden

Die Aufnahme von neuen Betrieben für eine Zertifizierung erfolgt bei Naturland nach einem klar festgelegten Verfahren:

Informationsaustausch

Der Weg zu einer Zusammenarbeit beginnt immer mit dem Austausch von Informationen. Wir informieren interessierte Erzeuger und Verarbeiter gerne und umfassend über die Grundsätze unserer Arbeit, sowie die Voraussetzungen für eine Naturland Zertifizierung. Der Interessent ist im Gegenzug aufgefordert, sich selbst, seine Arbeit und seinen Betrieb vorzustellen.

Weitere Informationen Landwirte: siehe Bereich "Erzeuger"
Weitere Infrmationen Verarbeiter: siehe Bereich "Partner"

Erst-Evaluierung

Im nächsten Schritt besucht ein Naturland Mitarbeiter oder beauftragter Sachverständiger den Betrieb, um vor Ort eine Erst-Evaluierung vorzunehmen. So möchten wir einen Eindruck bekommen, um die Voraussetzungen einer Naturland Zertifizierung einzuschätzen und die notwendigen Schritte zur Zertifizierung mit allen beteiligten Personen zu besprechen. Bei Betrieben in Übersee kann der Vor-Ort Besuch auch zeitnah nach Vertragsabschluss gemacht werden.

Vertrag

Sobald Einvernehmen über die künftige Zusammenarbeit besteht, wird die Zusammenarbeit des Betriebs mit Naturland vertraglich festgelegt. Dazu versenden wir einen Erzeugervertrag zur Unterschrift an den Betrieb. Darin verpflichtet sich der Betrieb u. a. zur Einhaltung der Naturland Richtlinien und zu regelmäßigen Kontrollen.

Die Nutzung des Naturland Zeichens zur Kennzeichnung von Naturland zertifizierten Produkten wird in einem separaten Vertrag mit der Naturland Zeichen GmbH geregelt, dem sogenannten Unterlizenzvertrag. Ohne einen Vertrag mit der Naturland Zeichen GmbH ist es nicht möglich, Produkte mit dem Naturland Zeichen oder einem Hinweis auf Naturland zu vermarkten. Auch für die betriebliche Beratung kann der Betrieb Verträge mit Fachberatungen für Naturland abschließen.

Kontrollauftrag und Kontrolle

Wir geben eine Inspektion durch eine von Naturland anerkannte, unabhängige Kontrollstelle in Auftrag. Bevor der Kontrolltermin festgelegt wird, muss der Betrieb mit der Kontrollstelle in Kontakt treten und einen Kontrollvertrag abschließen. Dieser beinhaltet in der Regel auch die Kontrolle und Zertifizierung nach der EU-Öko-Verordnung.

Das Ziel der Kontrolle ist eine umfassende Evaluierung des Betriebes inkl. aller Aspekte der Betriebsorganisation, des Anbaus, der Betriebsmittel, Dokumentation, Ernte, Verarbeitung und des Exports. Abhängig von der Größe und der Komplexität des Unternehmens, kann die Kontrolle einen bis mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Kontrollergebnisse werden in Form eines Kontrollberichts schriftlich festgehalten.

Zertifizierung

Der vorliegende Kontrollbericht wird gemeinsam mit den weiteren Unterlagen und Informationen über den Betrieb an unsere Anerkennungskommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann über die Zertifizierung als Naturland Betrieb. Sie entscheidet nach der jährlichen Kontrolle auch über die jährliche Erneuerung der Zertifizierung.

Das Ergebnis der Kommission wird dem Betrieb in Form eines Zertifizierungsentscheids mitgeteilt. Im Falle von Richtlinienabweichungen kann dieser Entscheid auch Auflagen enthalten, die für eine weitere Zertifizierung zu erfüllen sind. Ist die Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen, stellt Naturland seinem Vertragspartner einen Zertifizierungsentscheid und ein Zertifikat aus, mit denen die allgemeine Anerkennung des Betriebs als Naturland Erzeugerbetrieb bestätigt wird.